Finanzamtkonforme Kassen GoBD, TSE, KassenSichV

Was ist eine TSE?

Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch was ist das überhaupt? Eine TSE ist eine Sicherheitseinrichtung zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. Mögliche Speichermedien sind z. B. microSD-Karten, USB-Sticks oder Cloud-Lösungen. Es gibt auch TSEs, die in einem lokalen Netzwerk von mehreren Kassensystemen genutzt werden können. Falls Sie ein Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE schützen, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.

Welche Pflichten gelten für ältere Kassen?

Bestehende Kassensysteme müssen nachträglich mit einer TSE ausgestattet werden, sofern diese Nachrüstung bauartbedingt technisch grundsätzlich möglich ist. Wenn keine Nachrüstung möglich ist und weitere Voraussetzungen vorliegen, dürfen die Geräte noch bis Ende 2022 weiterverwendet werden.

Welche Funktionen hat eine TSE?

Eine TSE hat die folgenden wesentlichen Funktionen:

  • Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
  • Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
  • Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten.
  • Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint.

Mega-Pos   empfiehlt sichere Kassenseyteme

Am 28. Dezember 2016 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Nun fordert die sog. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), dass ab dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem folgende Vorgaben erfüllen muss:

  • TSE-Pflicht: Ausstattung mit einer technischen Sicherheitseinrichtungbzw. Anschaffung neuer Kasse, wenn eine Aufrüstung mit der TSE bauartbedingt nicht möglich ist
  • Datensicherung/Archivierung: Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Nachschauen sowie Außenprüfungen verfügbar zu halten.
  • Meldepflicht: Anmeldung und Abmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt „mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck“
  • Einzelaufzeichnung: Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem
  • Belegausgabepflicht: Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde

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