Die Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 1. Januar 2020 stellt eine bedeutende Anforderung an elektronische Kassensysteme dar.

Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Die TSE ist eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben Belege signiert und digitale Aufzeichnungen speichert. Dabei können verschiedene Speichermedien wie microSD-Karten, USB-Sticks oder Cloud-Lösungen zum Einsatz kommen. Es existieren auch TSE-Lösungen, die in einem lokalen Netzwerk von mehreren Kassensystemen genutzt werden können. Das Versäumnis, ein Aufzeichnungssystem angemessen mit einer TSE zu schützen, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden.

 

Für bestehende Kassensysteme gelten ebenfalls Pflichten: Sie müssen nachgerüstet werden, sofern dies technisch möglich ist. Ist eine Nachrüstung nicht machbar und liegen weitere Voraussetzungen vor, ist die Nutzung solcher Systeme noch bis Ende 2022 gestattet.

 

Die TSE erfüllt verschiedene Funktionen, darunter die Signierung und Speicherung von Daten, das Führen von Transaktionszählern sowie die Bereitstellung einer digitalen Schnittstelle für die Prüfung der Daten. Sie gewährleistet somit die Integrität und Sicherheit der gespeicherten Informationen.

 

Zusätzlich zu den Anforderungen an die TSE legt die Kassensicherungsverordnung weitere Verpflichtungen fest, darunter die Sicherung und Verfügbarkeit digitaler Aufzeichnungen, die Meldepflicht beim Finanzamt, die korrekte Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle, sowie die Pflicht zur Ausgabe korrekter Belege an Kunden. Mega-Pos empfiehlt daher die Nutzung sicherer Kassensysteme, um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.